Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Die folgend wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlichvereinbart werden. Geschäftsbedingungen von Kunden gelten, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen.

2. Auftragsdurchführung

2. Der Auftraggeber gibt die zur Ausführung erforderlichen betriebs- oder veranstaltungsspezifischen, technischen oder sonstige Angaben und Richtlinien vor. Der Auftragnehmer wird Planungs-, Vorbereitungs- und Nachbereitungs- sowie Durchführungsaufträge selbstständig ausführen – hierbei trägt die Verantwortung für die Ausführung und den Erfolg der Auftragnehmer.

3. Zustandekommen des Auftrags und Durchführung

3. Der Abschluss eines Rahmen- oder Einzelvertrages für Leistungen der RheinGedeck GmbH auf werk- oder dienstvertraglicher Basis sowie Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

4. Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Aufträge unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über die Sicherheit und Hygiene, auszuführen.

4. Weisungsrecht

5. Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung seiner Erfüllungsgehilfen obliegen, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Auftraggebers durchgeführt wird, ausschließlich dem Auftragnehmer. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen zu erteilen.

5. Leistungsfortschritt

6. Die Erbringung und der Fortschritt der Dienstleistung werden durch den Auftraggeber auf einem Regiebericht nach Veranstaltungsende schriftlich bestätigt. Nach schriftlicher Bestätigung sind Beanstandungen des Entleihers zum geleisteten Stundenvolumen ausgeschlossen, es sei denn, der Verleihererkennt diese Beanstandungenausdrücklich an. Die Mindestarbeitszeit (Abrechnungszeit) beträgt vier Stunden pro Arbeit-nehmer und Tag.

6. Mitarbeiterübertragung

7. Übernahme von RheinGedeck GmbH Mitarbeitern: Geht der Auftraggeber mit einem Mitarbeiter, der bei der RheinGedeck GmbH unter Vertrag steht, ein Arbeitsverhältnis ein, so erhält die RheinGedeck GmbH ein Vermittlungshonorar von 2.000,00 €, netto. Das Honorar ist fällig bei Beschäftigungsaufnahme des Mitarbeiters beim Kunden.

7. Preise

8. Alle Preise gelten jeweils pro Stunde und Arbeitnehmer, bei Kilometern pro gefahrene Kilometer. Die Arbeitszeiten werden halbstündig abgerechnet. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste neuesten Datums. Alle vorherigen Preislisten verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

8. Erstmalige Auftragserteilung

9. Für Erstaufträge gelten folgende Zahlungsmodalitäten als vereinbart (Stichtag ist der Zahlungseingang bei der RheinGedeck GmbH): a) 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung b) 50 % der Auftragssumme bis 7 Tage nach Veranstaltungsende Der Auftragnehmer behält sich vor, bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang (siehe Punkt 9 a & b) den Auftrag zu stornieren. Schadensersatzansprüche des Entleihers entstehen dadurch nicht. In diesem Fall kann die RheinGedeck GmbH zudem entstandene Verwaltungskosten aus bereits geleisteten Anzahlungen abgelten und entsprechend berechnen.

9. Zuschläge

10. An den Tagen: 24.12., 25.12., 26.12 sowie 31.12., 01.01. wird ein Feiertagszuschlag in Höhe von 100 % auf den regulären Stundensatz erhoben.

10. Fahrt-, Transportkosten

11. Liegt der Einsatzort außerhalb des Stadtgebietes der betreuenden Niederlassung, so hat der Auftraggeber die entstehenden Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel oder PKW) zu tragen. Die Kosten ergeben sich aus den Kosten für das Transportmittel sowie aus der aufgewendeten Zeit der Arbeitnehmer. Sollten Kosten anfallen, so sind diese jeweils im Vorfeld schriftlich zu verabschieden.

11. Zahlungsbedingungen

12. Rechnungen der RheinGedeck GmbH sind generell 10 Tage nach Rechungsdatum rein netto fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Debitor ist Verbraucher. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Gewährleistung / Haftung

13. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Veranstaltungsende über Fehloder Schlechtleistungen der Werkerbringung zu unterrichten. Spätere Beanstandungen des Auftraggebers zur Qualität der Leistungen sind nicht möglich. Da es sich um Dienstleistungen handelt, ist Wandlung oder Nachbesserung ausgeschlossen.

14. Für Beauftragungen auf werkvertraglicher Basis haftet die RheinGedeck GmbH ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

13. Veränderungen der Anforderungen

15. Veränderungen der Werksanforderungen, die auch eine Veränderung der Arbeitnehmeranzahl (RheinGedeck GmbH) beinhalten, sind nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erhöhungen oder Qualifikationsänderungen werden - sofern noch zeitlich durchführbar – versucht, zu realisieren.

16. Stornierungen von ganzen Einsätzen sind bis maximal 4 Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 100 % des Auftragsvolumens als Stornogebühr.

Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eventuell schon entstandene Anfahrts- / Abfahrts- / Planungskosten und dadurch entstandenen Zeitaufwand zu berechnen.

17. Eine Reduzierung von Teilkontingenten ist bis maximal 4 Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich. Danach sind bis 14 Tage vor Einsatzbeginn noch Reduzierungen von bis zu 30 Prozent des beauftragten Stundenvolumens kostenfrei möglich. Anschließend kann eine Reduzierung des Stundenvolumens nicht mehr berücksichtig werden.

14. Sonstiges

18. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

19. Falls einzelne dieser AGB unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 12.09.2022

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